Allgemeine Geschäftsbedingungen

I. Einleitende Bestimmungen

Die avony GmbH (nachstehend avony genannt) erbringt ein umfassendes Angebot an Lieferung, Planung, Konzeption, Entwicklung, Realisierung, Einführung, Schulung, Wartung und weiteren Leistungen rund um das digitale Klassenzimmer im Bildungswesen sowie in den Bereichen Video-, Audio-, Licht- und Multimediaanlagen sowie Rigging. Diese Leistungen erbringt avony im Bereich Systems und Services. Die nachfolgenden Bestimmungen unter Ziffer II. und V. sind auf sämtliche Leistungen von avony anwendbar.

II. Allgemeine Bestimmungen

1. Massgeblichkeit der AGB

Soweit nicht abweichende, von avony unterzeichnete schriftliche Bestätigungen vorliegen, gelten diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) für alle Leistungen von avony und so insbesondere für die Leistungen gemäss Ziffer I. Durch die Bestellung erklärt der Kunde, dass er mit diesen AGB einverstanden ist. Soweit diese AGB keine Bestimmungen enthalten, gelten subsidiär die Bestimmungen des schweizerischen Obligationenrechtes. Allfällige Allgemeine Geschäftsbedingungen des Kunden sowie die SIA-Normen finden – soweit nicht schriftlich explizit anderslautend vereinbart – keine Anwendung.

2. Leistungsumfang

Der Leistungsumfang von avony („Auftrag“) bestimmt sich nach dem schriftlichen Vertrag zwischen dem Kunden und avony.

Wird kein schriftlicher Vertrag ausgefertigt, richtet sich der Leistungsumfang von avony („Auftrag“) nach dem definitiven Detailprojekt und/oder der Auftragsbestätigung von avony.

3. Übertragbarkeit von Leistungen

avony ist berechtigt, die Ausführung einzelner Verpflichtungen aus dem Auftrag bzw. Leistungen für den Kunden ohne Zustimmung des Kunden auf Dritte zu übertragen. Eine Abtretung des Auftrags durch den Kunden bedarf der vorgängigen schriftlichen Zustimmung von avony.

4. Mitwirkungspflichten des Kunden

Der Kunde gibt avony von sich aus oder auf Aufforderung von avony hin die zur Erfüllung des Auftrags notwendigen Informationen über Zielsetzung, Bedürfnisse, betriebliche Besonderheiten, Abläufe etc.

Erhält avony wesentliche, zur Umsetzung des Auftrages notwendige Angaben nicht, falsch, unvollständig, verspätet oder in ungeeigneter Art, so hat der Kunde den daraus entstehenden Mehraufwand vollumfänglich zu ersetzen. Dabei spielt es keine Rolle, ob der Kunde zum entsprechenden Zeitpunkt die benötigten Informationen bereits hatte oder nicht und ob die Verletzung der Mitwirkungspflichten auf einem Verschulden des Kunden basiert oder nicht.

Kann avony infolge der Verletzung der Mitwirkungspflichten durch den Kunden Termine nicht mehr einhalten, so ist avony zudem berechtigt, die Termine einseitig angemessen anzupassen.

5. Von der Kundenadresse abweichende Rechnungsadresse

Schuldner der an avony zu bezahlenden Vergütung ist der Kunde. Bei mehreren Kunden haften alle Kunden solidarisch. Bei vom Kunden abweichender Rechnungsadresse übernimmt avony kein Inkassorisiko und der Kunde haftet vollumfänglich solidarisch.

6. Zahlungsbedingungen

Die Zahlungsbedingungen richten sich nach dem abgeschlossenen Vertrag bzw. dem definitiven Detailprojekt und/oder der Auftragsbestätigung. Die Beträge verstehen sich exklusive Mehrwertsteuer. Nach Ablauf der festgesetzten Zahlungsfrist hat der Kunde auch ohne Mahnung einen Verzugszins von 6% zu bezahlen.

avony ist berechtigt, den Rechnungsbetrag als Ganzes oder anteilsmässig im Voraus einzufordern. Dies gilt insbesondere für Neukunden und bei Langzeitmieten. avony ist nicht verpflichtet, vor Zahlungseingang Leistungen zu erbringen.

7. Verrechnung von Forderungen

Die Verrechnung durch den Kunden von ihm gegen avony zustehende Forderungen ist nur mit vorgängiger schriftlicher Zustimmung von avony zulässig.

8. Wegbedingung der Haftung von avony

Soweit diese AGB nicht ausdrücklich anderslautende Bestimmungen enthalten, wird jegliche Haftung von avony soweit gesetzlich zulässig vollumfänglich wegbedungen.

III. Besondere Bestimmungen System / Services (kurz Werk)

23. Bauseits zu erbringende Leistungen

Statische Berechnungen und Gutachten aller Art sind durch den Kunden auf eigene Kosten und Verantwortung beizubringen.

Die Verantwortung für die Koordination der verschiedenen Unternehmer liegt beim Kunden bzw. bei der Bauleitung. Entstehen avony infolge bauseits zu erbringender Leistungen oder Leistungen Dritter Arbeitsverzögerungen bzw. -unterbrüche, die sie nicht selbst zu verantworten hat, so hat der Kunde die ihr daraus entstehenden Umtriebe und Aufwendungen auf erste Aufforderung hin vollumfänglich zu ersetzen.

Eventuelle Konzessionen und Bewilligungen (z.B. TV-Rechte, Funkmikrofon-Konzessionen, etc.) müssen vom Kunden auf eigene Kosten erworben werden.

24. Lieferfristen und Montagetermine

Die mit avony vereinbarten Lieferfristen und Montagetermine verlängert avony einseitig angemessen, wenn der Kunde den Arbeitsumfang nachträglich ändert oder seinen Mitwirkungspflichten nicht, ungenügend oder verspätet nachkommt. Zudem gilt Ziffer 23.

Das Gleiche gilt für Terminüberschreitungen von Drittlieferanten und dergleichen, welche zu Verzögerungen der Installationsarbeiten von avony führen.

25. Ablieferung des Werkes, Prüfungs- und Anzeigeobliegenheiten

Nach Ablieferung des Werkes hat der Kunde das Werk umgehend zu prüfen (Abnahme) und avony innert spätestens sieben Tagen schriftlich oder elektronisch (E-Mail) gegen Empfangsbestätigung über allfällige Mängeln in Kenntnis zu setzen. Wenn der Kunde die Prüfung und Anzeige innert Frist unterlässt, so gilt das Werk als abgenommen. Davon ausgenommen sind verdeckte Mängel. Auf Wunsch des Kunden oder avony wird ein schriftliches Abnahmeprotokoll erstellt.

Zeigen sich bei der Abnahme des Werkes derart erhebliche Mängel, dass das Werk für den Kunden unbrauchbar oder unzumutbar ist, darf dieser die Abnahme verweigern. avony verpflichtet sich diesfalls zur unentgeltlichen Nachbesserung des Werkes innert angemessener Frist. Ist eine Nachbesserung nicht möglich oder wird eine solche von avony abgelehnt, darf der Kunde vom Vertrag zurücktreten. avony schuldet diesfalls keinen Schadenersatz.

Zeigen sich bei der Abnahme des Werkes Mängel, die das Werk für den Kunden nicht unbrauchbar oder unzumutbar machen, so hat der Kunde das Werk abzunehmen. avony ist sodann verpflichtet, diese Mängel innert angemessener Frist zu beheben.

Treten die Mängel erst später zu Tage (verdeckte Mängel), so muss die Anzeige sofort nach Entdeckung erfolgen, andernfalls das Werk auch hinsichtlich dieser Mängel als genehmigt gilt. Nach Ablauf der Gewährleistungsfrist nach Ziffer 27. ist jede Gewährleistung, auch für verdeckte Mängel, ausgeschlossen.

26. Rechte an Software

Sämtliche Rechte an der dem Kunden zur Verfügung gestellten Software einschließlich Quellcode, Programmbeschreibungen und Dokumentationen in schriftlicher oder maschinell lesbarer Form verbleiben bei avony. Eine Kopie des Quellcodes kann nach erfolgter Abnahme auf der Basis einer gesonderten Vereinbarung an den Kunden übergeben werden.

27. Gewährleistungsfristen

avony gibt für alle von ihr installierten und gelieferten Werke die folgende Gewährleistung:

  • Geräte: Gewährleistungsfrist gemäss Herstellerangaben
  • Installations- und Programmiergewährleistung: 12 Monate ab Abnahme
  • Reparaturleistungen an Geräten sowie an Installationen und Programmierungen: 03 Monate ab Abnahme der Reparaturleistung

28. Leistungsumfang der Gewährleistung

Bei den Geräten umfasst die Gewährleistung lediglich den kostenlosen Ersatz mangelhafter Teile innert angemessener Frist. Alle Aufwendungen von avony, wie z.B. Arbeitsaufwand, Anfahrtszeit, Fahrspesen, Logistik, Porti, Zollformalitäten, allfällige leihweise zur Verfügung gestellten Ersatzgeräte sowie administrative Abklärungen, sind jedoch gemäss den geltenden Ansätzen von avony zu entschädigen.

Bei Installationen und Programmierungen kann der Kunde im Rahmen der Gewährleistung eine unentgeltliche Nachbesserung verlangen. avony behebt den Mangel innerhalb angemessener Frist und trägt alle dabei entstehenden Aufwendungen von avony. Eine Minderung des Preises ist erst zulässig, wenn eine Nachbesserung innert zweimalig gewährter angemessener Frist definitiv nicht erfolgreich ist oder falls eine Nachbesserung von avony abgelehnt wird.

Auf den Leistungsumfang der Gewährleistung von Reparaturleistungen an Geräten kommen die obenstehenden Bestimmungen zu den Geräten zur Anwendung. Auf den Leistungsumfang der Gewährleistung von Reparaturleistungen an Installationen und Programmierungen diejenigen zu den Installationen und Programmierungen.

29. Ausschluss der Gewährleistung

Die Behebung von Schäden, die durch höhere Gewalt, aussergewöhnliche Beanspruchung oder Abnützung, schädliche Umgebungseinflüsse, unkorrekte Behandlung des Werkes, Nichtbeachtung der Montage-, Betriebs- und Unterhaltsanleitung oder unbefugte Eingriffe durch den Kunden bzw. eine in seiner Verantwortung stehenden Person oder durch Dritte entstehen, fallen nicht unter die Gewährleistung und sind ausdrücklich ausgeschlossen.

30. Haftung von avony

avony haftet nur für von ihr verursachte direkte Schäden und soweit diese Schäden grobfahrlässig oder absichtlich verursacht worden sind. Jede weitere Haftung, insbesondere für leichte Fahrlässigkeit, höhere Gewalt sowie für Folgeschäden wie entgangener Gewinn, nicht realisierte Einsparungen, Mehraufwendungen etc., ist ausdrücklich ausgeschlossen. Die Haftung für Personenschaden wird soweit gesetzlich zulässig wegbedungen.

Wurden bei Installationsarbeiten bestehende Anlagen und Vorrichtungen etc. beschädigt, haftet avony nur für die Kosten der ordnungsgemässen Instandstellung.

Werden die Installationsarbeiten durch avony ausgeführt und entstehen dabei mangels genauer Planunterlagen des Kunden (Leitungsführungen etc.) bei Bau- und Installationsarbeiten Schäden, fällt jedoch die Instandstellung zu Lasten des Kunden.

31. Eigentumsvorbehalt

Das gelieferte Werk bleibt bis zur vollständigen Bezahlung durch den Kunden im Eigentum von avony.

avony ist berechtigt, den Eigentumsvorbehalt im Eigentumsvorbehaltsregister eintragen zu lassen.

IV. Schlussbestimmungen

32. Kundendaten

Der Kunde gibt sein ausdrückliches Einverständnis, dass avony Daten des Vertragsverhältnisses (z.B. Fotos, Pläne, statische Berechnungen) verarbeiten und weiter nutzen darf. Weiter darf avony die Tatsache des Vertragsverhältnisses und ihre konkrete Tätigkeit als Referenz verwenden, beispielsweise innerhalb von Angeboten, zu Werbezwecken oder bei Veranstaltungen.

33. Salvatorische Klausel

Sollte eine der Bestimmungen dieser allgemeinen Geschäftsbedingungen ganz oder teilweise nicht rechtswirksam sein oder werden oder sollten Vertragslücken bestehen, so bleiben die übrigen Bestimmungen davon unberührt gültig. In einem solchen Fall ist die nicht rechtswirksame oder fehlende Bestimmung durch eine solche zu ersetzen bzw. zu ergänzen, die dem ursprünglichen wirtschaftlichen und rechtlichen Zweck des Vertrages zwischen dem Kunden und avony am nächsten kommt.

34. Anwendbares Recht und Gerichtsstand

Der Vertrag zwischen dem Kunden und avony untersteht ausschliesslich deutschem Recht unter Ausschluss des Kollisionsrechts. Ausschliesslicher Gerichtsstand ist am Sitz der avony GmbH, derzeit in München, soweit nicht ein anderer, zwingender Gerichtsstand vorliegt.

DSGVO-konform

Unser gesamtes Angebot ist konform mit der Datenschutz-Grundverordnung der Europäischen Union (DSGVO) sowie dem Datenschutzgesetz der Schweiz (DSG).