{"id":1702,"date":"2020-07-16T13:09:35","date_gmt":"2020-07-16T11:09:35","guid":{"rendered":"http:\/\/stage.education-cloud.eu\/?page_id=1702"},"modified":"2020-07-21T10:02:59","modified_gmt":"2020-07-21T08:02:59","slug":"allgemeine-geschaeftsbedingungen","status":"publish","type":"page","link":"https:\/\/www.education-cloud.eu\/?page_id=1702","title":{"rendered":"Allgemeine Gesch\u00e4ftsbedingungen"},"content":{"rendered":"<h1>Allgemeine Gesch\u00e4ftsbedingungen<\/h1>\n<div>\n<h2>I. Einleitende Bestimmungen<\/h2>\n<p>Die avony GmbH (nachstehend avony genannt) erbringt ein umfassendes Angebot an Lieferung, Planung, Konzeption, Entwicklung, Realisierung, Einf\u00fchrung, Schulung, Wartung und weiteren Leistungen rund um das digitale Klassenzimmer im Bildungswesen sowie in den Bereichen Video-, Audio-, Licht- und Multimediaanlagen sowie Rigging. Diese Leistungen erbringt avony im Bereich Systems und Services. Die nachfolgenden Bestimmungen unter Ziffer II. und V. sind auf s\u00e4mtliche Leistungen von avony anwendbar.<\/p>\n<h2>II. Allgemeine Bestimmungen<\/h2>\n<h3>1. Massgeblichkeit der AGB<\/h3>\n<p>Soweit nicht abweichende, von avony unterzeichnete schriftliche Best\u00e4tigungen vorliegen, gelten diese Allgemeinen Gesch\u00e4ftsbedingungen (AGB) f\u00fcr alle Leistungen von avony und so insbesondere f\u00fcr die Leistungen gem\u00e4ss Ziffer I. Durch die Bestellung erkl\u00e4rt der Kunde, dass er mit diesen AGB einverstanden ist. Soweit diese AGB keine Bestimmungen enthalten, gelten subsidi\u00e4r die Bestimmungen des schweizerischen Obligationenrechtes. Allf\u00e4llige Allgemeine Gesch\u00e4ftsbedingungen des Kunden sowie die SIA-Normen finden \u2013 soweit nicht schriftlich explizit anderslautend vereinbart &#8211; keine Anwendung.<\/p>\n<h3>2. Leistungsumfang<\/h3>\n<p>Der Leistungsumfang von avony (\u201eAuftrag\u201c) bestimmt sich nach dem schriftlichen Vertrag zwischen dem Kunden und avony.<\/p>\n<p>Wird kein schriftlicher Vertrag ausgefertigt, richtet sich der Leistungsumfang von avony (\u201eAuftrag\u201c) nach dem definitiven Detailprojekt und\/oder der Auftragsbest\u00e4tigung von avony.<\/p>\n<h3>3. \u00dcbertragbarkeit von Leistungen<\/h3>\n<p>avony ist berechtigt, die Ausf\u00fchrung einzelner Verpflichtungen aus dem Auftrag bzw. Leistungen f\u00fcr den Kunden ohne Zustimmung des Kunden auf Dritte zu \u00fcbertragen. Eine Abtretung des Auftrags durch den Kunden bedarf der vorg\u00e4ngigen schriftlichen Zustimmung von avony.<\/p>\n<h3>4. Mitwirkungspflichten des Kunden<\/h3>\n<p>Der Kunde gibt avony von sich aus oder auf Aufforderung von avony hin die zur Erf\u00fcllung des Auftrags notwendigen Informationen \u00fcber Zielsetzung, Bed\u00fcrfnisse, betriebliche Besonderheiten, Abl\u00e4ufe etc.<\/p>\n<p>Erh\u00e4lt avony wesentliche, zur Umsetzung des Auftrages notwendige Angaben nicht, falsch, unvollst\u00e4ndig, versp\u00e4tet oder in ungeeigneter Art, so hat der Kunde den daraus entstehenden Mehraufwand vollumf\u00e4nglich zu ersetzen. Dabei spielt es keine Rolle, ob der Kunde zum entsprechenden Zeitpunkt die ben\u00f6tigten Informationen bereits hatte oder nicht und ob die Verletzung der Mitwirkungspflichten auf einem Verschulden des Kunden basiert oder nicht.<\/p>\n<p>Kann avony infolge der Verletzung der Mitwirkungspflichten durch den Kunden Termine nicht mehr einhalten, so ist avony zudem berechtigt, die Termine einseitig angemessen anzupassen.<\/p>\n<h3>5. Von der Kundenadresse abweichende Rechnungsadresse<\/h3>\n<p>Schuldner der an avony zu bezahlenden Verg\u00fctung ist der Kunde. Bei mehreren Kunden haften alle Kunden solidarisch. Bei vom Kunden abweichender Rechnungsadresse \u00fcbernimmt avony kein Inkassorisiko und der Kunde haftet vollumf\u00e4nglich solidarisch.<\/p>\n<h3>6. Zahlungsbedingungen<\/h3>\n<p>Die Zahlungsbedingungen richten sich nach dem abgeschlossenen Vertrag bzw. dem definitiven Detailprojekt und\/oder der Auftragsbest\u00e4tigung. Die Betr\u00e4ge verstehen sich exklusive Mehrwertsteuer. Nach Ablauf der festgesetzten Zahlungsfrist hat der Kunde auch ohne Mahnung einen Verzugszins von 6% zu bezahlen.<\/p>\n<p>avony ist berechtigt, den Rechnungsbetrag als Ganzes oder anteilsm\u00e4ssig im Voraus einzufordern. Dies gilt insbesondere f\u00fcr Neukunden und bei Langzeitmieten. avony ist nicht verpflichtet, vor Zahlungseingang Leistungen zu erbringen.<\/p>\n<h3>7. Verrechnung von Forderungen<\/h3>\n<p>Die Verrechnung durch den Kunden von ihm gegen avony zustehende Forderungen ist nur mit vorg\u00e4ngiger schriftlicher Zustimmung von avony zul\u00e4ssig.<\/p>\n<h3>8. Wegbedingung der Haftung von avony<\/h3>\n<p>Soweit diese AGB nicht ausdr\u00fccklich anderslautende Bestimmungen enthalten, wird jegliche Haftung von avony soweit gesetzlich zul\u00e4ssig vollumf\u00e4nglich wegbedungen.<\/p>\n<h2>III. Besondere Bestimmungen System \/ Services (kurz Werk)<\/h2>\n<h3>23. Bauseits zu erbringende Leistungen<\/h3>\n<p>Statische Berechnungen und Gutachten aller Art sind durch den Kunden auf eigene Kosten und Verantwortung beizubringen.<\/p>\n<p>Die Verantwortung f\u00fcr die Koordination der verschiedenen Unternehmer liegt beim Kunden bzw. bei der Bauleitung. Entstehen avony infolge bauseits zu erbringender Leistungen oder Leistungen Dritter Arbeitsverz\u00f6gerungen bzw. -unterbr\u00fcche, die sie nicht selbst zu verantworten hat, so hat der Kunde die ihr daraus entstehenden Umtriebe und Aufwendungen auf erste Aufforderung hin vollumf\u00e4nglich zu ersetzen.<\/p>\n<p>Eventuelle Konzessionen und Bewilligungen (z.B. TV-Rechte, Funkmikrofon-Konzessionen, etc.) m\u00fcssen vom Kunden auf eigene Kosten erworben werden.<\/p>\n<h3>24. Lieferfristen und Montagetermine<\/h3>\n<p>Die mit avony vereinbarten Lieferfristen und Montagetermine verl\u00e4ngert avony einseitig angemessen, wenn der Kunde den Arbeitsumfang nachtr\u00e4glich \u00e4ndert oder seinen Mitwirkungspflichten nicht, ungen\u00fcgend oder versp\u00e4tet nachkommt. Zudem gilt Ziffer 23.<\/p>\n<p>Das Gleiche gilt f\u00fcr Termin\u00fcberschreitungen von Drittlieferanten und dergleichen, welche zu Verz\u00f6gerungen der Installationsarbeiten von avony f\u00fchren.<\/p>\n<h3>25. Ablieferung des Werkes, Pr\u00fcfungs- und Anzeigeobliegenheiten<\/h3>\n<p>Nach Ablieferung des Werkes hat der Kunde das Werk umgehend zu pr\u00fcfen (Abnahme) und avony innert sp\u00e4testens sieben Tagen schriftlich oder elektronisch (E-Mail) gegen Empfangsbest\u00e4tigung \u00fcber allf\u00e4llige M\u00e4ngeln in Kenntnis zu setzen. Wenn der Kunde die Pr\u00fcfung und Anzeige innert Frist unterl\u00e4sst, so gilt das Werk als abgenommen. Davon ausgenommen sind verdeckte M\u00e4ngel. Auf Wunsch des Kunden oder avony wird ein schriftliches Abnahmeprotokoll erstellt.<\/p>\n<p>Zeigen sich bei der Abnahme des Werkes derart erhebliche M\u00e4ngel, dass das Werk f\u00fcr den Kunden unbrauchbar oder unzumutbar ist, darf dieser die Abnahme verweigern. avony verpflichtet sich diesfalls zur unentgeltlichen Nachbesserung des Werkes innert angemessener Frist. Ist eine Nachbesserung nicht m\u00f6glich oder wird eine solche von avony abgelehnt, darf der Kunde vom Vertrag zur\u00fccktreten. avony schuldet diesfalls keinen Schadenersatz.<\/p>\n<p>Zeigen sich bei der Abnahme des Werkes M\u00e4ngel, die das Werk f\u00fcr den Kunden nicht unbrauchbar oder unzumutbar machen, so hat der Kunde das Werk abzunehmen. avony ist sodann verpflichtet, diese M\u00e4ngel innert angemessener Frist zu beheben.<\/p>\n<p>Treten die M\u00e4ngel erst sp\u00e4ter zu Tage (verdeckte M\u00e4ngel), so muss die Anzeige sofort nach Entdeckung erfolgen, andernfalls das Werk auch hinsichtlich dieser M\u00e4ngel als genehmigt gilt. Nach Ablauf der Gew\u00e4hrleistungsfrist nach Ziffer 27. ist jede Gew\u00e4hrleistung, auch f\u00fcr verdeckte M\u00e4ngel, ausgeschlossen.<\/p>\n<h3>26. Rechte an Software<\/h3>\n<p>S\u00e4mtliche Rechte an der dem Kunden zur Verf\u00fcgung gestellten Software einschlie\u00dflich Quellcode, Programmbeschreibungen und Dokumentationen in schriftlicher oder maschinell lesbarer Form verbleiben bei avony. Eine Kopie des Quellcodes kann nach erfolgter Abnahme auf der Basis einer gesonderten Vereinbarung an den Kunden \u00fcbergeben werden.<\/p>\n<h3>27. Gew\u00e4hrleistungsfristen<\/h3>\n<p>avony gibt f\u00fcr alle von ihr installierten und gelieferten Werke die folgende Gew\u00e4hrleistung:<\/p>\n<ul>\n<li>Ger\u00e4te: Gew\u00e4hrleistungsfrist gem\u00e4ss Herstellerangaben<\/li>\n<li>Installations- und Programmiergew\u00e4hrleistung: 12 Monate ab Abnahme<\/li>\n<li>Reparaturleistungen an Ger\u00e4ten sowie an Installationen und Programmierungen: 03 Monate ab Abnahme der Reparaturleistung<\/li>\n<\/ul>\n<h3>28. Leistungsumfang der Gew\u00e4hrleistung<\/h3>\n<p>Bei den Ger\u00e4ten umfasst die Gew\u00e4hrleistung lediglich den kostenlosen Ersatz mangelhafter Teile innert angemessener Frist. Alle Aufwendungen von avony, wie z.B. Arbeitsaufwand, Anfahrtszeit, Fahrspesen, Logistik, Porti, Zollformalit\u00e4ten, allf\u00e4llige leihweise zur Verf\u00fcgung gestellten Ersatzger\u00e4te sowie administrative Abkl\u00e4rungen, sind jedoch gem\u00e4ss den geltenden Ans\u00e4tzen von avony zu entsch\u00e4digen.<\/p>\n<p>Bei Installationen und Programmierungen kann der Kunde im Rahmen der Gew\u00e4hrleistung eine unentgeltliche Nachbesserung verlangen. avony behebt den Mangel innerhalb angemessener Frist und tr\u00e4gt alle dabei entstehenden Aufwendungen von avony. Eine Minderung des Preises ist erst zul\u00e4ssig, wenn eine Nachbesserung innert zweimalig gew\u00e4hrter angemessener Frist definitiv nicht erfolgreich ist oder falls eine Nachbesserung von avony abgelehnt wird.<\/p>\n<p>Auf den Leistungsumfang der Gew\u00e4hrleistung von Reparaturleistungen an Ger\u00e4ten kommen die obenstehenden Bestimmungen zu den Ger\u00e4ten zur Anwendung. Auf den Leistungsumfang der Gew\u00e4hrleistung von Reparaturleistungen an Installationen und Programmierungen diejenigen zu den Installationen und Programmierungen.<\/p>\n<h3>29. Ausschluss der Gew\u00e4hrleistung<\/h3>\n<p>Die Behebung von Sch\u00e4den, die durch h\u00f6here Gewalt, aussergew\u00f6hnliche Beanspruchung oder Abn\u00fctzung, sch\u00e4dliche Umgebungseinfl\u00fcsse, unkorrekte Behandlung des Werkes, Nichtbeachtung der Montage-, Betriebs- und Unterhaltsanleitung oder unbefugte Eingriffe durch den Kunden bzw. eine in seiner Verantwortung stehenden Person oder durch Dritte entstehen, fallen nicht unter die Gew\u00e4hrleistung und sind ausdr\u00fccklich ausgeschlossen.<\/p>\n<h3>30. Haftung von avony<\/h3>\n<p>avony haftet nur f\u00fcr von ihr verursachte direkte Sch\u00e4den und soweit diese Sch\u00e4den grobfahrl\u00e4ssig oder absichtlich verursacht worden sind. Jede weitere Haftung, insbesondere f\u00fcr leichte Fahrl\u00e4ssigkeit, h\u00f6here Gewalt sowie f\u00fcr Folgesch\u00e4den wie entgangener Gewinn, nicht realisierte Einsparungen, Mehraufwendungen etc., ist ausdr\u00fccklich ausgeschlossen. Die Haftung f\u00fcr Personenschaden wird soweit gesetzlich zul\u00e4ssig wegbedungen.<\/p>\n<p>Wurden bei Installationsarbeiten bestehende Anlagen und Vorrichtungen etc. besch\u00e4digt, haftet avony nur f\u00fcr die Kosten der ordnungsgem\u00e4ssen Instandstellung.<\/p>\n<p>Werden die Installationsarbeiten durch avony ausgef\u00fchrt und entstehen dabei mangels genauer Planunterlagen des Kunden (Leitungsf\u00fchrungen etc.) bei Bau- und Installationsarbeiten Sch\u00e4den, f\u00e4llt jedoch die Instandstellung zu Lasten des Kunden.<\/p>\n<h3>31. Eigentumsvorbehalt<\/h3>\n<p>Das gelieferte Werk bleibt bis zur vollst\u00e4ndigen Bezahlung durch den Kunden im Eigentum von avony.<\/p>\n<p>avony ist berechtigt, den Eigentumsvorbehalt im Eigentumsvorbehaltsregister eintragen zu lassen.<\/p>\n<h2>IV. Schlussbestimmungen<\/h2>\n<h3>32. Kundendaten<\/h3>\n<p>Der Kunde gibt sein ausdr\u00fcckliches Einverst\u00e4ndnis, dass avony Daten des Vertragsverh\u00e4ltnisses (z.B. Fotos, Pl\u00e4ne, statische Berechnungen) verarbeiten und weiter nutzen darf. Weiter darf avony die Tatsache des Vertragsverh\u00e4ltnisses und ihre konkrete T\u00e4tigkeit als Referenz verwenden, beispielsweise innerhalb von Angeboten, zu Werbezwecken oder bei Veranstaltungen.<\/p>\n<h3>33. Salvatorische Klausel<\/h3>\n<p>Sollte eine der Bestimmungen dieser allgemeinen Gesch\u00e4ftsbedingungen ganz oder teilweise nicht rechtswirksam sein oder werden oder sollten Vertragsl\u00fccken bestehen, so bleiben die \u00fcbrigen Bestimmungen davon unber\u00fchrt g\u00fcltig. In einem solchen Fall ist die nicht rechtswirksame oder fehlende Bestimmung durch eine solche zu ersetzen bzw. zu erg\u00e4nzen, die dem urspr\u00fcnglichen wirtschaftlichen und rechtlichen Zweck des Vertrages zwischen dem Kunden und avony am n\u00e4chsten kommt.<\/p>\n<h3>34. Anwendbares Recht und Gerichtsstand<\/h3>\n<p>Der Vertrag zwischen dem Kunden und avony untersteht ausschliesslich deutschem Recht unter Ausschluss des Kollisionsrechts. Ausschliesslicher Gerichtsstand ist am Sitz der avony GmbH, derzeit in M\u00fcnchen, soweit nicht ein anderer, zwingender Gerichtsstand vorliegt.<\/p>\n<\/div>\n<p><!-- {\"type\":\"layout\",\"children\":[{\"type\":\"section\",\"props\":{\"style\":\"default\",\"width\":\"default\",\"vertical_align\":\"middle\",\"title_position\":\"top-left\",\"title_rotation\":\"left\",\"title_breakpoint\":\"xl\",\"image_position\":\"center-center\"},\"children\":[{\"type\":\"row\",\"children\":[{\"type\":\"column\",\"props\":{\"image_position\":\"center-center\",\"media_overlay_gradient\":\"\"},\"children\":[{\"type\":\"headline\",\"props\":{\"title_element\":\"h1\",\"content\":\"Allgemeine Gesch\\u00e4ftsbedingungen\"}},{\"type\":\"text\",\"props\":{\"margin\":\"default\",\"column_breakpoint\":\"m\",\"content\":\"\n\n<h2>I. Einleitende Bestimmungen<\\\/h2>\\n\n\n<p>Die avony GmbH (nachstehend avony genannt) erbringt ein umfassendes Angebot an Lieferung, Planung, Konzeption, Entwicklung, Realisierung, Einf\\u00fchrung, Schulung, Wartung und weiteren Leistungen rund um das digitale Klassenzimmer im Bildungswesen sowie in den Bereichen Video-, Audio-, Licht- und Multimediaanlagen sowie Rigging. Diese Leistungen erbringt avony im Bereich Systems und Services. Die nachfolgenden Bestimmungen unter Ziffer II. und V. sind auf s\\u00e4mtliche Leistungen von avony anwendbar.<\\\/p>\\n\n\n<h2>II. Allgemeine Bestimmungen<\\\/h2>\\n\n\n<h3>1. Massgeblichkeit der AGB<\\\/h3>\\n\n\n<p>Soweit nicht abweichende, von avony unterzeichnete schriftliche Best\\u00e4tigungen vorliegen, gelten diese Allgemeinen Gesch\\u00e4ftsbedingungen (AGB) f\\u00fcr alle Leistungen von avony und so insbesondere f\\u00fcr die Leistungen gem\\u00e4ss Ziffer I. Durch die Bestellung erkl\\u00e4rt der Kunde, dass er mit diesen AGB einverstanden ist. Soweit diese AGB keine Bestimmungen enthalten, gelten subsidi\\u00e4r die Bestimmungen des schweizerischen Obligationenrechtes. Allf\\u00e4llige Allgemeine Gesch\\u00e4ftsbedingungen des Kunden sowie die SIA-Normen finden \\u2013 soweit nicht schriftlich explizit anderslautend vereinbart - keine Anwendung.<\\\/p>\\n\n\n<h3>2. Leistungsumfang<\\\/h3>\\n\n\n<p>Der Leistungsumfang von avony (\\u201eAuftrag\\u201c) bestimmt sich nach dem schriftlichen Vertrag zwischen dem Kunden und avony.<\\\/p>\\n\n\n<p>Wird kein schriftlicher Vertrag ausgefertigt, richtet sich der Leistungsumfang von avony (\\u201eAuftrag\\u201c) nach dem definitiven Detailprojekt und\\\/oder der Auftragsbest\\u00e4tigung von avony.<\\\/p>\\n\n\n<h3>3. \\u00dcbertragbarkeit von Leistungen<\\\/h3>\\n\n\n<p>avony ist berechtigt, die Ausf\\u00fchrung einzelner Verpflichtungen aus dem Auftrag bzw. 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Dabei spielt es keine Rolle, ob der Kunde zum entsprechenden Zeitpunkt die ben\\u00f6tigten Informationen bereits hatte oder nicht und ob die Verletzung der Mitwirkungspflichten auf einem Verschulden des Kunden basiert oder nicht.<\\\/p>\\n\n\n<p>Kann avony infolge der Verletzung der Mitwirkungspflichten durch den Kunden Termine nicht mehr einhalten, so ist avony zudem berechtigt, die Termine einseitig angemessen anzupassen.<\\\/p>\\n\n\n<h3>5. Von der Kundenadresse abweichende Rechnungsadresse<\\\/h3>\\n\n\n<p>Schuldner der an avony zu bezahlenden Verg\\u00fctung ist der Kunde. Bei mehreren Kunden haften alle Kunden solidarisch. Bei vom Kunden abweichender Rechnungsadresse \\u00fcbernimmt avony kein Inkassorisiko und der Kunde haftet vollumf\\u00e4nglich solidarisch.<\\\/p>\\n\n\n<h3>6. Zahlungsbedingungen<\\\/h3>\\n\n\n<p>Die Zahlungsbedingungen richten sich nach dem abgeschlossenen Vertrag bzw. dem definitiven Detailprojekt und\\\/oder der Auftragsbest\\u00e4tigung. Die Betr\\u00e4ge verstehen sich exklusive Mehrwertsteuer. Nach Ablauf der festgesetzten Zahlungsfrist hat der Kunde auch ohne Mahnung einen Verzugszins von 6% zu bezahlen.<\\\/p>\\n\n\n<p>avony ist berechtigt, den Rechnungsbetrag als Ganzes oder anteilsm\\u00e4ssig im Voraus einzufordern. Dies gilt insbesondere f\\u00fcr Neukunden und bei Langzeitmieten. avony ist nicht verpflichtet, vor Zahlungseingang Leistungen zu erbringen.<\\\/p>\\n\n\n<h3>7. Verrechnung von Forderungen<\\\/h3>\\n\n\n<p>Die Verrechnung durch den Kunden von ihm gegen avony zustehende Forderungen ist nur mit vorg\\u00e4ngiger schriftlicher Zustimmung von avony zul\\u00e4ssig.<\\\/p>\\n\n\n<h3>8. Wegbedingung der Haftung von avony<\\\/h3>\\n\n\n<p>Soweit diese AGB nicht ausdr\\u00fccklich anderslautende Bestimmungen enthalten, wird jegliche Haftung von avony soweit gesetzlich zul\\u00e4ssig vollumf\\u00e4nglich wegbedungen.<\\\/p>\\n\n\n<h2>III. Besondere Bestimmungen System \\\/ Services (kurz Werk)<\\\/h2>\\n\n\n<h3>23. Bauseits zu erbringende Leistungen<\\\/h3>\\n\n\n<p>Statische Berechnungen und Gutachten aller Art sind durch den Kunden auf eigene Kosten und Verantwortung beizubringen.<\\\/p>\\n\n\n<p>Die Verantwortung f\\u00fcr die Koordination der verschiedenen Unternehmer liegt beim Kunden bzw. bei der Bauleitung. Entstehen avony infolge bauseits zu erbringender Leistungen oder Leistungen Dritter Arbeitsverz\\u00f6gerungen bzw. -unterbr\\u00fcche, die sie nicht selbst zu verantworten hat, so hat der Kunde die ihr daraus entstehenden Umtriebe und Aufwendungen auf erste Aufforderung hin vollumf\\u00e4nglich zu ersetzen.<\\\/p>\\n\n\n<p>Eventuelle Konzessionen und Bewilligungen (z.B. TV-Rechte, Funkmikrofon-Konzessionen, etc.) m\\u00fcssen vom Kunden auf eigene Kosten erworben werden.<\\\/p>\\n\n\n<h3>24. Lieferfristen und Montagetermine<\\\/h3>\\n\n\n<p>Die mit avony vereinbarten Lieferfristen und Montagetermine verl\\u00e4ngert avony einseitig angemessen, wenn der Kunde den Arbeitsumfang nachtr\\u00e4glich \\u00e4ndert oder seinen Mitwirkungspflichten nicht, ungen\\u00fcgend oder versp\\u00e4tet nachkommt. Zudem gilt Ziffer 23.<\\\/p>\\n\n\n<p>Das Gleiche gilt f\\u00fcr Termin\\u00fcberschreitungen von Drittlieferanten und dergleichen, welche zu Verz\\u00f6gerungen der Installationsarbeiten von avony f\\u00fchren.<\\\/p>\\n\n\n<h3>25. Ablieferung des Werkes, Pr\\u00fcfungs- und Anzeigeobliegenheiten<\\\/h3>\\n\n\n<p>Nach Ablieferung des Werkes hat der Kunde das Werk umgehend zu pr\\u00fcfen (Abnahme) und avony innert sp\\u00e4testens sieben Tagen schriftlich oder elektronisch (E-Mail) gegen Empfangsbest\\u00e4tigung \\u00fcber allf\\u00e4llige M\\u00e4ngeln in Kenntnis zu setzen. Wenn der Kunde die Pr\\u00fcfung und Anzeige innert Frist unterl\\u00e4sst, so gilt das Werk als abgenommen. Davon ausgenommen sind verdeckte M\\u00e4ngel. Auf Wunsch des Kunden oder avony wird ein schriftliches Abnahmeprotokoll erstellt.<\\\/p>\\n\n\n<p>Zeigen sich bei der Abnahme des Werkes derart erhebliche M\\u00e4ngel, dass das Werk f\\u00fcr den Kunden unbrauchbar oder unzumutbar ist, darf dieser die Abnahme verweigern. avony verpflichtet sich diesfalls zur unentgeltlichen Nachbesserung des Werkes innert angemessener Frist. Ist eine Nachbesserung nicht m\\u00f6glich oder wird eine solche von avony abgelehnt, darf der Kunde vom Vertrag zur\\u00fccktreten. avony schuldet diesfalls keinen Schadenersatz.<\\\/p>\\n\n\n<p>Zeigen sich bei der Abnahme des Werkes M\\u00e4ngel, die das Werk f\\u00fcr den Kunden nicht unbrauchbar oder unzumutbar machen, so hat der Kunde das Werk abzunehmen. avony ist sodann verpflichtet, diese M\\u00e4ngel innert angemessener Frist zu beheben.<\\\/p>\\n\n\n<p>Treten die M\\u00e4ngel erst sp\\u00e4ter zu Tage (verdeckte M\\u00e4ngel), so muss die Anzeige sofort nach Entdeckung erfolgen, andernfalls das Werk auch hinsichtlich dieser M\\u00e4ngel als genehmigt gilt. Nach Ablauf der Gew\\u00e4hrleistungsfrist nach Ziffer 27. ist jede Gew\\u00e4hrleistung, auch f\\u00fcr verdeckte M\\u00e4ngel, ausgeschlossen.<\\\/p>\\n\n\n<h3>26. Rechte an Software<\\\/h3>\\n\n\n<p>S\\u00e4mtliche Rechte an der dem Kunden zur Verf\\u00fcgung gestellten Software einschlie\\u00dflich Quellcode, Programmbeschreibungen und Dokumentationen in schriftlicher oder maschinell lesbarer Form verbleiben bei avony. Eine Kopie des Quellcodes kann nach erfolgter Abnahme auf der Basis einer gesonderten Vereinbarung an den Kunden \\u00fcbergeben werden.<\\\/p>\\n\n\n<h3>27. Gew\\u00e4hrleistungsfristen<\\\/h3>\\n\n\n<p>avony gibt f\\u00fcr alle von ihr installierten und gelieferten Werke die folgende Gew\\u00e4hrleistung:<\\\/p>\\n\n\n<ul>\\n\n\n<li>Ger\\u00e4te: Gew\\u00e4hrleistungsfrist gem\\u00e4ss Herstellerangaben<\\\/li>\\n\n\n<li>Installations- und Programmiergew\\u00e4hrleistung: 12 Monate ab Abnahme<\\\/li>\\n\n\n<li>Reparaturleistungen an Ger\\u00e4ten sowie an Installationen und Programmierungen: 03 Monate ab Abnahme der Reparaturleistung<\\\/li>\\n<\\\/ul>\\n\n\n<h3>28. Leistungsumfang der Gew\\u00e4hrleistung<\\\/h3>\\n\n\n<p>Bei den Ger\\u00e4ten umfasst die Gew\\u00e4hrleistung lediglich den kostenlosen Ersatz mangelhafter Teile innert angemessener Frist. Alle Aufwendungen von avony, wie z.B. Arbeitsaufwand, Anfahrtszeit, Fahrspesen, Logistik, Porti, Zollformalit\\u00e4ten, allf\\u00e4llige leihweise zur Verf\\u00fcgung gestellten Ersatzger\\u00e4te sowie administrative Abkl\\u00e4rungen, sind jedoch gem\\u00e4ss den geltenden Ans\\u00e4tzen von avony zu entsch\\u00e4digen.<\\\/p>\\n\n\n<p>Bei Installationen und Programmierungen kann der Kunde im Rahmen der Gew\\u00e4hrleistung eine unentgeltliche Nachbesserung verlangen. avony behebt den Mangel innerhalb angemessener Frist und tr\\u00e4gt alle dabei entstehenden Aufwendungen von avony. Eine Minderung des Preises ist erst zul\\u00e4ssig, wenn eine Nachbesserung innert zweimalig gew\\u00e4hrter angemessener Frist definitiv nicht erfolgreich ist oder falls eine Nachbesserung von avony abgelehnt wird.<\\\/p>\\n\n\n<p>Auf den Leistungsumfang der Gew\\u00e4hrleistung von Reparaturleistungen an Ger\\u00e4ten kommen die obenstehenden Bestimmungen zu den Ger\\u00e4ten zur Anwendung. Auf den Leistungsumfang der Gew\\u00e4hrleistung von Reparaturleistungen an Installationen und Programmierungen diejenigen zu den Installationen und Programmierungen.<\\\/p>\\n\n\n<h3>29. Ausschluss der Gew\\u00e4hrleistung<\\\/h3>\\n\n\n<p>Die Behebung von Sch\\u00e4den, die durch h\\u00f6here Gewalt, aussergew\\u00f6hnliche Beanspruchung oder Abn\\u00fctzung, sch\\u00e4dliche Umgebungseinfl\\u00fcsse, unkorrekte Behandlung des Werkes, Nichtbeachtung der Montage-, Betriebs- und Unterhaltsanleitung oder unbefugte Eingriffe durch den Kunden bzw. eine in seiner Verantwortung stehenden Person oder durch Dritte entstehen, fallen nicht unter die Gew\\u00e4hrleistung und sind ausdr\\u00fccklich ausgeschlossen.<\\\/p>\\n\n\n<h3>30. Haftung von avony<\\\/h3>\\n\n\n<p>avony haftet nur f\\u00fcr von ihr verursachte direkte Sch\\u00e4den und soweit diese Sch\\u00e4den grobfahrl\\u00e4ssig oder absichtlich verursacht worden sind. Jede weitere Haftung, insbesondere f\\u00fcr leichte Fahrl\\u00e4ssigkeit, h\\u00f6here Gewalt sowie f\\u00fcr Folgesch\\u00e4den wie entgangener Gewinn, nicht realisierte Einsparungen, Mehraufwendungen etc., ist ausdr\\u00fccklich ausgeschlossen. Die Haftung f\\u00fcr Personenschaden wird soweit gesetzlich zul\\u00e4ssig wegbedungen.<\\\/p>\\n\n\n<p>Wurden bei Installationsarbeiten bestehende Anlagen und Vorrichtungen etc. besch\\u00e4digt, haftet avony nur f\\u00fcr die Kosten der ordnungsgem\\u00e4ssen Instandstellung.<\\\/p>\\n\n\n<p>Werden die Installationsarbeiten durch avony ausgef\\u00fchrt und entstehen dabei mangels genauer Planunterlagen des Kunden (Leitungsf\\u00fchrungen etc.) bei Bau- und Installationsarbeiten Sch\\u00e4den, f\\u00e4llt jedoch die Instandstellung zu Lasten des Kunden.<\\\/p>\\n\n\n<h3>31. Eigentumsvorbehalt<\\\/h3>\\n\n\n<p>Das gelieferte Werk bleibt bis zur vollst\\u00e4ndigen Bezahlung durch den Kunden im Eigentum von avony.<\\\/p>\\n\n\n<p>avony ist berechtigt, den Eigentumsvorbehalt im Eigentumsvorbehaltsregister eintragen zu lassen.<\\\/p>\\n\n\n<h2>IV. Schlussbestimmungen<\\\/h2>\\n\n\n<h3>32. Kundendaten<\\\/h3>\\n\n\n<p>Der Kunde gibt sein ausdr\\u00fcckliches Einverst\\u00e4ndnis, dass avony Daten des Vertragsverh\\u00e4ltnisses (z.B. Fotos, Pl\\u00e4ne, statische Berechnungen) verarbeiten und weiter nutzen darf. Weiter darf avony die Tatsache des Vertragsverh\\u00e4ltnisses und ihre konkrete T\\u00e4tigkeit als Referenz verwenden, beispielsweise innerhalb von Angeboten, zu Werbezwecken oder bei Veranstaltungen.<\\\/p>\\n\n\n<h3>33. Salvatorische Klausel<\\\/h3>\\n\n\n<p>Sollte eine der Bestimmungen dieser allgemeinen Gesch\\u00e4ftsbedingungen ganz oder teilweise nicht rechtswirksam sein oder werden oder sollten Vertragsl\\u00fccken bestehen, so bleiben die \\u00fcbrigen Bestimmungen davon unber\\u00fchrt g\\u00fcltig. In einem solchen Fall ist die nicht rechtswirksame oder fehlende Bestimmung durch eine solche zu ersetzen bzw. zu erg\\u00e4nzen, die dem urspr\\u00fcnglichen wirtschaftlichen und rechtlichen Zweck des Vertrages zwischen dem Kunden und avony am n\\u00e4chsten kommt.<\\\/p>\\n\n\n<h3>34. Anwendbares Recht und Gerichtsstand<\\\/h3>\\n\n\n<p>Der Vertrag zwischen dem Kunden und avony untersteht ausschliesslich deutschem Recht unter Ausschluss des Kollisionsrechts. Ausschliesslicher Gerichtsstand ist am Sitz der avony GmbH, derzeit in M\\u00fcnchen, soweit nicht ein anderer, zwingender Gerichtsstand vorliegt.<\\\/p>\"}}]}]}]}],\"version\":\"2.1.1\"} --><\/p>\n","protected":false},"excerpt":{"rendered":"<p>Allgemeine Gesch\u00e4ftsbedingungen I. 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