{"id":1837,"date":"2021-04-22T15:46:00","date_gmt":"2021-04-22T13:46:00","guid":{"rendered":"http:\/\/stage.education-cloud.eu\/?p=1837"},"modified":"2021-04-23T11:18:13","modified_gmt":"2021-04-23T09:18:13","slug":"datenschutz-vs-datensicherheit","status":"publish","type":"post","link":"https:\/\/www.education-cloud.eu\/?p=1837","title":{"rendered":"Datenschutz vs. Datensicherheit"},"content":{"rendered":"\n<h3 class=\"wp-block-heading\">Datensicherheit bedeutet nicht automatisch Datenschutz<\/h3>\n\n\n\n<p>In der gegenw\u00e4rtigen Krise suchen viele Schulen h\u00e4nderingend nach M\u00f6glichkeiten mit digitalen Unterrichtsmethoden den Schulalltag bestm\u00f6glich aufrechtzuerhalten. Hierbei zeigt sich, dass viele Bildungseinrichtungen mit der an sie gestellten Anforderung, ihren Unterricht ad hoc digital durchzuf\u00fchren, \u00fcberfordert sind.<\/p>\n\n\n\n<!--more-->\n\n\n\n<p>In einer schon fast panikartigen Reaktion wurden viele Schulen gezwungen, sich mit allerlei versch. digitalen Hilfsmitteln zu bewaffnen, um ihren Unterricht m\u00f6glichst schnell digital durchf\u00fchren zu k\u00f6nnen. Das Ergebnis ist dabei oft mehr als unbefriedigend. Hieran zeigt sich, dass eine Digitalisierung der Schulen ohne ein klares technisch-p\u00e4dagogisches Konzept nicht erfolgreich sein kann. Analoges Lernen kann nicht einfach eins zu eins digital abgebildet werden.<br><br>Dieses durch die \u00e4u\u00dferen Umst\u00e4nde bedingt h\u00e4ufig konzeptlose Vorgehen f\u00fchrt dazu, dass dem Thema Datenschutz oft nur eine geringe oder sogar keinerlei Bedeutung beigemessen wird. Anders l\u00e4sst es sich nicht erkl\u00e4ren, dass Schulen im Angesicht der Krise pl\u00f6tzlich Dienste wie WhatsApp oder Zoom zur Benutzung freigeben, obwohl diese offensichtlich gegen geltende Datenschutzrichtlinien wie das DSG und die DSGVO verstossen. Dies ist sicherlich auch der mangelnden Aufkl\u00e4rung der Lehrerschaft durch die Politik und die Schulbeh\u00f6rden geschuldet, Unwissenheit darf aber nicht zur Aussetzung des Datenschutzes f\u00fchren!<br><br>Oft werden die Begriffe Datensicherheit und Datenschutz miteinander verwechselt oder gar synonym verwendet. Dabei unterscheiden sich die zwei Begriffe voneinander. W\u00e4hrend es bei der Datensicherheit um den Schutz der Daten allgemein geht, sollen beim Datenschutz personenbezogene Daten vor Missbrauch gesch\u00fctzt werden. Die Datensicherheit wird mit Hilfe von technischen L\u00f6sungen gew\u00e4hrleistet. Der Datenschutz dagegen wird durch gesetzliche Vorschriften definiert.<br><br>So kann gesagt werden, dass Datensicherheit zwar eine Voraussetzung f\u00fcr den Datenschutz ist, sie aber nicht automatisch die Erf\u00fcllung aller Datenschutzrichtlinien bedeutet.<\/p>\n\n\n\n<h4 class=\"wp-block-heading\">Datensicherheit<\/h4>\n\n\n\n<p>Die Datensicherheit kann in drei Punkte unterteilt werden:<\/p>\n\n\n\n<ul class=\"wp-block-list\"><li><strong>Zutrittsschutz:<\/strong> Vergleichbar mit einem Schloss an einer T\u00fcr<br><br><\/li><li><strong>Zugangsschutz:<\/strong> Wird durch ein Passwort geregelt, vergleichbar mit dem passenden Schl\u00fcssel f\u00fcr das Schloss<br><br><\/li><li><strong>Zugriffsschutz:<\/strong> Regelt die Berechtigung der Benutzung (Schl\u00fcsselinhaber, Firewall)<\/li><\/ul>\n\n\n\n<p>Den Kern der Datensicherheit bilden also Massnahmen, die den Schutz s\u00e4mtlicher Daten vor Missbrauch (Kontrollierbarkeit), Verf\u00e4lschung (Integrit\u00e4t), Verlust (Verf\u00fcgbarkeit) und unberechtigter Zugriffe (Vertraulichkeit) gew\u00e4hrleisten.<\/p>\n\n\n\n<h4 class=\"wp-block-heading\">Datenschutz<\/h4>\n\n\n\n<p>Unter dem Begriff Datenschutz versteht man prim\u00e4r den Schutz der Pers\u00f6nlichkeit in Bezug auf den Umgang bzw. die Verarbeitung von pers\u00f6nlichen und personenbezogenen Daten. Es geht um die informelle Selbstbestimmung der Person, den Schutz der Privatsph\u00e4re. Es ist das individuelle Recht eines jeden Menschen, dass er grunds\u00e4tzlich dar\u00fcber entscheiden darf, welche pers\u00f6nlichen Daten wann und f\u00fcr wen zug\u00e4nglich sind. Klare Richtlinien in Form von verbindlichen Gesetzen und Verordnungen regeln die Bedingungen.<br><br>In der Schweiz regelt das Datenschutzgesetz (DSG) und in der Europ\u00e4ischen Union die Datenschutz- Grundverordnung (DSGVO) die Bestimmungen zum Schutz personenbezogener Daten, wobei sich die schweizerische Gesetzgebung an die europ\u00e4ische DSGVO anlehnt. Diese Gesetze regeln die Verarbeitung personenbezogener Daten durch private und \u00f6ffentliche Datenverarbeiter mit dem Ziel einen besseren Schutz der Pers\u00f6nlichkeitsrechte jedes Einzelnen zu garantieren. Dies besagt im Kern, dass alle Informationen nur noch mit Zustimmung der betreffenden Person gesammelt und verarbeitet werden d\u00fcrfen sowie die Zustimmung hierzu jederzeit widerrufen werden kann.<\/p>\n\n\n\n<h4 class=\"wp-block-heading\">Konflikt unseres Datenschutzes mit dem US-CLOUD-Act<\/h4>\n\n\n\n<p>Mit der DSGVO und dem DSG haben wir also klare gesetzliche Grundlagen, auf denen unsere Privatsph\u00e4re gesch\u00fctzt werden soll. Jedoch wurde in den USA im Zusammenhang mit dem Patriot Act und dem Freedom Act im Jahre 2018 der CLOUD-Act (Clarifying Lawful Overseas Use of Data Act) verabschiedet. Im CLOUD-Act werden IT-Dienstleister mit Sitz in den USA verpflichtet, bei beh\u00f6rdlicher oder richterlicher Anordnung Daten auch dann herauszugeben, wenn diese au\u00dferhalb der USA gespeichert sind. Ein entsprechendes Rechtshilfeabkommen existiert weder zwischen der EU und den USA noch zwischen der Schweiz und den USA.<br><br>Dies stellt US-Firmen vor das Problem, dass sie sich entweder dem Recht ihres Heimatlandes widersetzen oder das Gesetz ihres Gastlandes brechen.<br><br>Die <strong>europ\u00e4ische Datenschutzgrundverordnung (DSGVO)<\/strong> verbietet zum Beispiel explizit die \u00dcbermittlung und Herausgabe von Daten an die Gerichte von Drittstaaten, wenn sie nicht im Rahmen eines Rechtshilfeabkommens geschieht (Art. 48 <strong>DSGVO<\/strong>). Auch das Schweizer Gesetz (Art. 61 <strong>schweizerischen Datenschutzgesetzes DSG<\/strong>) setzt enge Richtlinien f\u00fcr eine Weitergabe von pers\u00f6nlichen Daten ins Ausland und fordert unter anderem eine gleichwertige Datenschutzgesetzgebung oder ein internationales Abkommen.<br><br>Somit entstehen ungewollt dann Konflikte mit dem Datenschutz, wenn Bildungseinrichtungen auf Cloud-Dienste von US-Anbietern zur\u00fcckgreifen, da diese Anbieter dem US CLOUD-Act unterstellt sind. In seinem Rechtsgutachten \u00abDer Digitalpakt Schule \u2013 eine datenschutzrechtliche Herausforderung\u00bb betont Dr. Eric Heitzer, dass die Herausgabepflicht von Daten nach US-amerikanischem Gesetz mit dem europ\u00e4ischen Datenschutz (DSGVO) kollidiert. So sind zwar die personenbezogenen Daten von Sch\u00fclerinnen und Sch\u00fclern in einer Cloud, wie sie bei Office365 von Microsoft integraler Bestandteil ist, im Bezug auf Datensicherheit sicher, aber in Bezug auf den Datenschutz eben nicht.<\/p>\n\n\n\n<h3 class=\"wp-block-heading\">Der Education Cloud Online Konfigurator<\/h3>\n\n\n\n<p>Wie k\u00f6nnen sich Schulen nun sicher sein, dass ihre Investitionen in die digitale Bildung nicht gegen bestehende Richtlinien zum Datenschutz verstossen und so die Digitalisierung der Schule zus\u00e4tzliches Konfliktpotential generiert?<br><br>Wir von Education Cloud haben es uns zum Ziel gesetzt, das digitale Klassenzimmer konform mit der DSG und DSGVO anbieten zu k\u00f6nnen. Dazu arbeiten wir mit sorgf\u00e4ltig ausgesuchten Partnern zusammen.<br><br>Unser Online Konfigurator unterst\u00fctzt Schulen und Schulkommissionen, bzw. Schultr\u00e4ger bei der Digitalisierung und gibt erste technische und p\u00e4dagogische Anhaltspunkte f\u00fcr ein funktionierendes digitales Klassenzimmer. \u00dcber die Konfiguration hinaus beraten und helfen wir Schulen bei der Ausarbeitung des technisch-p\u00e4dagogischen Einsatzkonzepts f\u00fcr den sinnvollen Einsatz digitaler Ger\u00e4te. Zudem unterst\u00fctzen wir die Schulen und Schultr\u00e4ger in Deutschland bei der Erstellung des Medienentwicklungsplans sowie bei der Antragsstellung im Rahmen des DigitalPakt Schule.<br><br>Alles konform mit der DSG und der DSGVO.<\/p>\n\n\n\n<div class=\"wp-block-buttons aligncenter is-layout-flex wp-block-buttons-is-layout-flex\">\n<div class=\"wp-block-button\"><a class=\"wp-block-button__link has-text-color has-background\" href=\"https:\/\/www.education-cloud.eu\/wp-content\/uploads\/2021\/04\/Datenschutz-vs.-Datensicherheit.pdf\" style=\"background-color:#0d375c;color:#f27316\" target=\"_blank\" rel=\"noreferrer noopener\">PDF Datenschutz vs. Datensicherheit<\/a><\/div>\n<\/div>\n\n\n\n<h4 class=\"has-text-align-center wp-block-heading\"><a href=\"https:\/\/konfigurator.education-cloud.eu\/\" target=\"_blank\" rel=\"noreferrer noopener\">Testen Sie den Online Konfigurator noch heute!<br>Absolut kostenlos und unverbindlich!<\/a><\/h4>\n\n\n\n<p><strong>Kontakt:<\/strong><br><a href=\"mailto:info@education-cloud.eu\">info@education-cloud.eu<\/a><\/p>\n","protected":false},"excerpt":{"rendered":"<p>Datensicherheit bedeutet nicht automatisch Datenschutz In der gegenw\u00e4rtigen Krise suchen viele Schulen h\u00e4nderingend nach M\u00f6glichkeiten mit digitalen Unterrichtsmethoden den Schulalltag bestm\u00f6glich aufrechtzuerhalten. 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