Digitaler Schulunterricht im Einklang mit dem Datenschutz


24.08.2021
News

Der Einsatz digitaler Geräte im Schulunterricht stellt die Schule vor eine Reihe von Herausforderungen in Bezug auf die geltenden Datenschutzrichtlinien

In den vergangenen Wochen und Monaten haben die Datenschutzbeauftragten in einigen deutschen Bundesländern bereits darauf bestanden, dass digitale Lösungen, die nicht DSGVO-konform sind, nicht weiter an Schulen genutzt werden dürfen. In der Schweiz flammt diese Diskussion ebenfalls wieder auf. Wir zeigen Ihnen, worauf Sie beim Einsatz digitaler Geräte achten müssen, wenn Sie gleichzeitig die Richtlinien der DSGVO/ des DSG einhalten wollen.

Ein zentraler Aspekt ist natürlich, dass personenbezogene Daten auch theoretisch nicht für unbefugte Dritte einsehbar sind, d.h. nach außen abfließen können. Dies kann auch dann der Fall sein, wenn die Daten auf Servern in der EU gehostet werden, weil US-amerikanische Unternehmen auch dann gemäß des US Cloud Act durch US Bundesbehörden zur Herausgabe von Daten verpflichtet werden können. Entscheidend ist hier nicht, wo gehostet wird, sondern wo sich der Hauptsitz der hostenden Firma befindet. Es empfiehlt sich daher, bei Cloud-Lösungen sowie Mobile Device Management Systemen auf Anbieter aus der EU/ der Schweiz zurückzugreifen.

Sollte bereits Microsoft Teams im Einsatz sein, so besteht dennoch die Möglichkeit es in weiten Teilen DSGVO/ DSG-konform zu nutzen. Mit der Software R&S® Trusted Gate werden alle personenbezogenen Daten so verschlüsselt, dass nur virtuelle Daten ohne Inhalt mit Microsoft in Kontakt kommen. Wo die eigentlichen Daten gespeichert werden, entscheiden Sie (bei Ihnen on premise oder bei einem sicheren Anbieter). Die einzigen Einschränkungen sind hier der Video Livestream, der aus technischen Gründen nicht verschlüsselt werden kann sowie das gleichzeitige, kollaborative Arbeiten von mehreren Nutzer*innen an einem Dokument. Allerdings muss hier natürlich unterschieden werden, ob es sich bei den verarbeiteten Daten tatsächlich um personenbezogene Daten handelt. Ein persönlicher Aufsatz stellt hier datenschutzrechtlich natürlich eine andere Problematik dar als z.B. ein Vortrag über das Paarungsverhalten der Stockente.

Die Schule als Normadressat beim Datenschutz ist immer auf der sicheren Seite, wenn Lösungen von Anbietern aus der EU/ der Schweiz genutzt werden. Hier kann über den Abschluss von Datenverarbeitungsverträgen sichergestellt werden, dass keinerlei persönliche Daten abfließen können. Sollte die Schule dennoch Microsoft Teams weiterhin nutzen möchten, so kann sie dies mit der R&S® Trusted Gate Software weitestgehend tun.

DSGVO-konform

Unser gesamtes Angebot ist konform mit der Datenschutz-Grundverordnung der Europäischen Union (DSGVO) sowie dem Datenschutzgesetz der Schweiz (DSG).