Rheinland-Pfalz verbietet nach Baden-Württemberg ebenfalls den Einsatz von M365 an Schulen


11.08.2022
News

Education Cloud bietet DSGVO-konforme Alternativen!

Mit Rheinland-Pfalz hat sich nun ein weiteres Bundesland für ein flächendeckendes Verbot von Microsoft® 365 inkl. Teams an seinen Schulen nach Ende der Sommerferien entschieden. Damit folgt das Land dem sich deutschlandweit abzeichnenden Trend, die Einhaltung der europäischen DSGVO strikter zu überwachen.

Die angepasste Version von M365 genügt nicht den Ansprüchen an die DSGVO-Konformität

Zwar hatte Microsoft® einige Anpassungen vorgenommen, um die DSGVO-Konformität zu gewährleisten und einige datenschutzrechtlich bedenkliche Funktionen deaktiviert; eine vom baden-württembergischen Datenschutzbeauftragten begleitete Studie kam aber zu dem Ergebnis, dass nach wie vor keine Nachvollziehbarkeit über die Verarbeitung personenbezogener Daten vorliege. Somit bleibt die Unvereinbarkeit von M365 als ein Produkt eines amerikanischen Herstellers, der dem US Cloud Act unterliegt, mit der DSGVO bestehen.

Mit DSGVO-konformen Alternativen auf der sicheren Seite

Anders als häufig angenommen gibt es durchaus DSGVO-konforme Alternativen, die das funktionale Angebot von M365 abdecken und dabei genauso leicht bedienbar sind. Education Cloud bietet mit dem EDU Portal eine umfangreiche Plattform, mit der nicht nur die gesamte Kommunikation innerhalb der Schule übersichtlich und DSGVO-konform organisiert werden kann, sondern die auch als eine Datenweiche zu allen digitalen Anwendungen der Schule fungiert.

Über ein einziges Login (Single-Sign-On) können sich die Nutzer*innen z.B. in die DSGVO-konforme EDU Cloud, das Mobile Device Management System EDU Control, das EDU Office oder auch in E-Learning- und Homeschooling-Plattformen einloggen. Mit einer gemanagten Version von Big Blue Button (BBB) steht darüber hinaus eine äußerst stabile und DSGVO-konforme Alternative zu Microsoft® Teams bereit. Somit wird das gesamte Portfolio von M365 benutzerfreundlich und im Einklang mit der DSGVO abgebildet. Funktionalität und Handhabung von EDU Office sind hierbei so nah an M365, dass Schüler*innen, die mit dem einen System lernen, später problemlos auf das andere wechseln können. Somit ist das Argument, dass M365 in der Schule unverzichtbar sei, da es den Schüler*innen später im Berufsleben zwangsläufig begegnet, ausgeräumt.

Haben Sie Fragen zu den DSGVO-konformen Alternativen von Education Cloud zu M365? Kontaktieren Sie uns gerne unter info@education-cloud.eu!

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DSGVO-konform

Unser gesamtes Angebot ist konform mit der Datenschutz-Grundverordnung der Europäischen Union (DSGVO) sowie dem Datenschutzgesetz der Schweiz (DSG).