Digitalisierung als Stressfaktor an Schulen – Wie kann das sein und was ist dagegen zu tun?


29.08.2023
News

Digitale Arbeits- und Hilfsmittel dürfen zu keiner Mehrbelastung führen

Laut einer repräsentativen Umfrage zur Digitalisierung in Bildungsberufen, durchgeführt von DGB, GEW und ver.di, nehmen etwa die Hälfte der Erzieher und Erzieherinnen sowie Lehrkräfte an Schulen und Hochschulen den Einsatz digitaler Hilfsmittel als Mehrbelastung an.

Wie werden digitale Hilfsmittel an Bildungseinrichtungen wahrgenommen?

Viele Lehrkräfte beklagen, dass der Einsatz digitaler Lösungen ihren Arbeitsalltag nicht erleichtert, sondern sogar zu einer höheren Arbeitsbelastung führt. So führen zum Beispiel Störungen in der Technik zu Unterbrechungen bei den Arbeitsabläufen und die Lehrkräfte würden bei den erhöhten Kompetenzanforderungen an sie nur unzureichend unterstützt. Daraus entsteht die Gefahr, dass die Chancen, die eine effiziente Digitalisierung von Bildungseinrichtungen bietet, nicht genutzt oder gar nicht erst erkannt werden. Somit droht Deutschland beim Thema Digitalisierung in der Bildung noch weiter zurückzufallen.

Wie kann Digitalisierung effektiv die Arbeit der Lehrkräfte erleichtern?

Damit die Digitalisierung von Bildungseinrichtungen gelingt, bedarf es der Akzeptanz derjenigen, die die digitalen Lehrmittel primär einsetzen: der Lehrerinnen und Lehrer.

Arbeitsabläufe müssen spürbar erleichtert werden, ohne dass die Handhabung der technischen Hilfsmittel die Anwenderinnen und Anwender überfordert. Zentrale Aspekte sind hierbei eine effiziente Verteilung der digitalen Lehrmittel sowie der einfache Zugang zu allen digitalen Anwendungen der Bildungseinrichtung.

EDU Control für eine effiziente Verteilung digitaler Lehrmittel

Mit dem agilen und betriebssystemoffenen Device Management System EDU Control können alle digitalen Endgeräte effizient verwaltet und die digitalen Lehrmittel passgenau fächerbezogen verteilt werden. Die Lehrkräfte müssen sich im keinerlei Updates kümmern und auch sonst laufen alle Supportprozesse im Hintergrund ab. Für jedes Fach sind auf den Geräten der Lernenden nur die Apps verfügbar, die zuvor vom Lehrkörper für das konkrete Fach festgelegt wurden. Über den Browser sind dann auch nur noch die Websites verfügbar, die zuvor fachspezifisch gebookmarkt wurden. Über die Anbindung zur Stundenplansoftware WebUntis können sogar die Fächerprofilwechsel automatisiert ablaufen.

EDU Portal und EDU Toolbox: Kommunikationsplattform und Datenweiche

Über die Kommunikationsplattform EDU Portal kann nicht nur die gesamte schulinterne Kommunikation DSGVO-konform abgewickelt werden, sondern über die integrierte Toolbox als Datenweiche auch sämtliche digitalen Anwendungen der Schule über ein einziges Login (Single-Sign-On) mit einem Klick angewählt werden.

Ein zentrales Ablagesystem mit der EDU Cloud

In der EDU Cloud, als eine dieser Anwendungen, können Lehrkräfte sämtliche für ihren Unterricht und die Schule allgemein relevanten Unterlagen in einer übersichtlichen Ordnerstruktur ablegen und jederzeit bequem aufrufen.

Schulungen als Schlüssel zur Akzeptanz digitaler Lösungen

Um eine tatsächliche Erleichterung von Arbeitsabläufen durch Digitalisierung zu schaffen, müssen diejenigen, die die digitalen Anwendungen nutzen sollen, optimal mit ihnen umgehen können. Sollten Lehrkräfte den Eindruck haben, dass sie nur über unzureichende Kompetenzen in der Handhabung dieser Lösungen verfügen, werden sie sie nicht voll umfänglich oder gar nicht nutzen. Im schlimmsten Fall entsteht ihnen wie oben beschrieben sogar ein Mehraufwand. Eine Grundvoraussetzung für die Akzeptanz digitaler Anwendungen bei Lehrerinnen und Lehrern ist daher, dass sie umfangreich geschult werden. Im Rahmen der EDU Academy bieten wir detaillierte Schulungen zu allen digitalen Lösungen unseres Produktportfolios an, da es natürlich auch in unserem Interesse ist, dass sie vollumfänglich genutzt werden und einen tatsächlichen Mehrwert für ihre Nutzerinnen und Nutzer darstellen.

DSGVO-konform

Unser gesamtes Angebot ist konform mit der Datenschutz-Grundverordnung der Europäischen Union (DSGVO) sowie dem Datenschutzgesetz der Schweiz (DSG).